Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt, gem. § 14 Abs. 2 Gesetz  über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgKWahlG) dem Amtsausschuss die Aufgabe zu übertragen, für die Gemeinde Neulewin eine Wahlleiter und dessen Stellvertreter zu berufen.