Sitzung: 28.02.2008 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt, gem. § 14
Abs. 2 Gesetz über die Kommunalwahlen im
Land Brandenburg (BbgKWahlG) dem Amtsausschuss die Aufgabe zu übertragen, für
die Gemeinde Neulewin eine Wahlleiter und dessen Stellvertreter zu berufen.