Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Amtsausschuss beschließt zum Gebietsaustausch auf der Grundlage des § 9 (1) und (2) der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl.I, S. 154) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I, S. 74, 78) zwischen der Stadt Wriezen und der Gemeinde Bliesdorf seine Zustimmung zu erteilen.

 

Herauszulösen ist aus der Gemarkung Wriezen, Flur 1 zur Übergabe an Bliesdorf

Flurstücke: 73/1, 74/1, 74/3, 74/6, 75/1, 75/3, 76/1, 76/3, 77/1, 77/3, 77/4, 78/1, 83/1, 84/1, 84/2, 124, 125, 127, 132, 133 mit einer Gesamtfläche von 64.340 m²

 

Herauszulösen ist aus der Gemarkung Bliesdorf, Flur 10 zur Übergabe an Wriezen

Flurstück: 1, 2, 36 mit einer Gesamtfläche von 64.340 m²

 

Im Rahmen der Übergabe der Verkehrsfläche hat der bisherige Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass er die Straße in dem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten und den notwendigen Grunderwerb durchgeführt hat. Die Straße geht somit in einem verkehrssicheren Zustand über.