Sitzung: 01.04.2008 Amtsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt zum Gebietsaustausch auf
der Grundlage des § 9 (1) und (2) der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in
der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl.I, S. 154) zuletzt
geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I, S. 74, 78)
zwischen der Stadt Wriezen und der Gemeinde Bliesdorf seine Zustimmung zu
erteilen.
Herauszulösen ist aus der Gemarkung Wriezen, Flur 1 zur
Übergabe an Bliesdorf
Flurstücke: 73/1, 74/1, 74/3, 74/6, 75/1, 75/3, 76/1,
76/3, 77/1, 77/3, 77/4, 78/1, 83/1, 84/1, 84/2, 124, 125, 127, 132, 133 mit einer
Gesamtfläche von 64.340 m²
Herauszulösen ist aus der Gemarkung Bliesdorf, Flur 10
zur Übergabe an Wriezen
Flurstück: 1, 2, 36 mit einer Gesamtfläche von 64.340
m²
Im Rahmen der Übergabe der Verkehrsfläche hat der
bisherige Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass er die Straße in
dem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten und
den notwendigen Grunderwerb durchgeführt hat. Die Straße geht somit in einem
verkehrssicheren Zustand über.