Sitzung: 09.07.2008 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt
die Kaufpreise in der Ortslagenregulierung der Bodenordnung Neulewin, Verf.Nr.
5-003-C, wie folgt:
In der Ortslage / im Ortsteil Heinrichsdorf
für
Bauflächen mit
3,50 €/m²
für
Hof- und Gebäudeflächen im Außenbereich mit
3,50 €/m²
für Gartenland mit
0,57 €/m²
für
Verkehrsflächen mit
0,70 €/m²
für
Straßenbegleitflächen mit 0,06 €/m²
und
in den Ortslagen / in den Ortsteilen Kerstenbruch,
Karlsbiese und Neulewin
für
Bauflächen mit
7,00 €/m²
für Hof-
und Gebäudeflächen im Außenbereich mit
3,50 €/m²
für
Gartenland mit
1,05 €/m²
für
Verkehrsflächen mit
1,40 €/m²
für
Straßenbegleitflächen mit
0,06 €/m²