Sitzung: 20.10.2008 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neulewin stellt gem. § 80
BbgKWahlG fest, dass gegen die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der
Gemeinde Neulewin keine Einwendungen vorliegen. Die Wahl ist gültig.