Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Neulewin stellt gem. § 80 BbgKWahlG fest, dass gegen die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Neulewin keine Einwendungen vorliegen. Die Wahl ist gültig.