Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Neulewin stellt gem. § 82a Abs. 2 BbgKWahlG in Verbindung

mit § 80 BbgKWahlG fest, dass gegen die Wahl der Ortsvorsteherin der Gemeinde Neulewin, Ortsteil Güstebieser Loose, keine Einwendungen vorliegen.

Die Wahl ist gültig.