Sitzung: 20.10.2008 Gemeindevertretung Bliesdorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bliesdorf stellt gem. § 82a Abs.
2 BbgKWahlG in Verbindung
mit § 80 BbgKWahlG fest, dass gegen die Wahl des
Ortsvorstehers der Gemeinde Bliesdorf, Ortsteil Bliesdorf, keine Einwendungen
vorliegen.
Die Wahl ist gültig.