Sitzung: 20.10.2008 Gemeindevertretung Prötzel
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Prötzel stellt gem. § 57 BbgKWahlG
fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl zur Gemeindevertretung vorliegen.
Die Wahl ist gültig.