Sitzung: 20.10.2008 Gemeindevertretung Prötzel
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Prötzel
stellt gem. § 80 BbgKWahlG fest, dass gegen die Wahl des ehrenamtlichen
Bürgermeisters der Gemeinde Prötzel keine Einwendungen vorliegen. Die Wahl ist
gültig.