Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Prötzel stellt gem. § 82a Abs. 2 BbgKWahlG in Verbindung

mit § 80 BbgKWahlG fest, dass gegen die Wahl der Ortsvorsteherin der Gemeinde Prötzel, Ortsteil Prädikow, keine Einwendungen vorliegen.

Die Wahl ist gültig.