Sitzung: 21.10.2008 Gemeindevertretung Reichenow-Möglin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Reichnow-Möglin stellt gem. § 80
BbgKWahlG fest, dass gegen die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der
Gemeinde Reichenow-Möglin keine Einwendungen vorliegen. Die Wahl ist gültig.