Sitzung: 21.10.2008 Gemeindevertretung Reichenow-Möglin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin stellt gem. § 57
BbgKWahlG fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl zur Gemeindevertretung
vorliegen. Die Wahl ist gültig.