Sitzung: 21.10.2008 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Oderaue stellt gem. § 57
BbgKWahlG fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl zur Gemeindevertretung
vorliegen. Die Wahl ist gültig.