Sitzung: 21.10.2008 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Oderaue stellt gem. § 80 BbgKWahlG
fest, dass gegen die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde
Oderaue keine Einwendungen vorliegen. Die Wahl ist gültig.