Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Oderaue stellt gem. § 80 BbgKWahlG fest, dass gegen die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Oderaue keine Einwendungen vorliegen. Die Wahl ist gültig.