Sitzung: 21.10.2008 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Oderaue stellt gem. § 82a Abs. 2
BbgKWahlG in Verbindung
mit § 80 BbgKWahlG fest, dass gegen die Wahl der
Ortsvorsteherin der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Mädewitz, keine Einwendungen
vorliegen.
Die Wahl ist gültig.