Sitzung: 28.05.2009 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:
1. Für das Gebiet nordöstlich
der Ortslage Altlewin, das im Norden durch die Landesstraße L33, im Westen und
Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Süden durch den
Vorflutgraben Volzine begrenzt wird, soll
der Bebauungsplan „Biogasanlage Altlewin" gemäß § 1 Absatz 3 und §
2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Im Plangebiet liegen die
Flurstücke 109 (teilweise), 110 und 20/2 der Flur 1, Gemarkung Altlewin. Das
Plangebiet umfasst ca. 2,0 Hektar und ist in dem beigefügten Kartenausschnitt
dargestellt.
Ziel des Bebauungsplans ist es,
durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung aus
Biomasse“ gemäß § 11 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Realisierung
und den Betrieb von Biogasanlagen einschließlich der erforderlichen
Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und zu sichern.
2.
Das
Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen.
3.
Das
Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3
Absatz 1 BauGB durchzuführen.
4.
Der
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen
(§ 2 Absatz 1 BauGB).