Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:

1.      Für das Gebiet nordöstlich der Ortslage Altlewin, das im Norden durch die Landesstraße L33, im Westen und Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Süden durch den Vorflutgraben Volzine begrenzt wird, soll der Bebauungsplan „Biogasanlage Altlewin" gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Im Plangebiet liegen die Flurstücke 109 (teilweise), 110 und 20/2 der Flur 1, Gemarkung Altlewin. Das Plangebiet umfasst ca. 2,0 Hektar und ist in dem beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

Ziel des Bebauungsplans ist es, durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung aus Biomasse“ gemäß § 11 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Realisierung und den Betrieb von Biogasanlagen einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und zu sichern.

2.                          Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen.

3.                          Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen.

4.                          Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB).