Sitzung: 28.05.2009 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neutrebbin
beschließt:
1. Der Flächennutzungsplan der
Gemeinde Neutrebbin soll für ein Gebiet geändert werden.
Der
Änderungsbereich betrifft das Gebiet nordöstlich der Ortslage Altlewin,
das im Norden durch die Landesstraße L33, im Westen und Osten durch
landwirtschaftliche Nutzflächen und im Süden durch den Vorflutgraben Volzine
begrenzt wird. Erfasst werden die Flurstücke 109 (teilweise), 110 und 20/2 der Flur
1, Gemarkung Altlewin. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8
Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Biogasanlage Altlewin".
Die bisherigen Darstellungen als „SO Handel und Produktion“ und „Flächen für
die Landwirtschaft“ sollen in
Sonderbauflächen „Energiegewinnung aus Biomasse“ geändert werden.
Die
Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten
Kartenausschnitt.
2.
Die Gemeinde Neutrebbin stimmt den vorgenannten
Änderungsabsichten zu und leitet ein Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplanes ein.
3.
Mit der Durchführung der gemäß § 3 Absatz 1
BauGB erforderlichen frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird das Amt
Barnim-Oderbruch beauftragt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
gegeben.
4.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1
BauGB ist vom Amt Barnim-Oderbruch durchzuführen.
5.
Der Beschluss zur Änderung des
Flächennutzungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB).