Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt:

 

1.      Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Neutrebbin soll für ein Gebiet geändert werden.

         Der Änderungsbereich betrifft das Gebiet nordöstlich der Ortslage Altlewin, das im Norden durch die Landesstraße L33, im Westen und Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Süden durch den Vorflutgraben Volzine begrenzt wird. Erfasst werden die Flurstücke 109 (teilweise), 110 und 20/2 der Flur 1, Gemarkung Altlewin. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Biogasanlage Altlewin". Die bisherigen Darstellungen als „SO Handel und Produktion“ und „Flächen für die Landwirtschaft“ sollen in Sonderbauflächen „Energiegewinnung aus Biomasse“ geändert werden.

        

         Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt.

2.            Die Gemeinde Neutrebbin stimmt den vorgenannten Änderungsabsichten zu und leitet ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes ein.

3.            Mit der Durchführung der gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderlichen frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird das Amt Barnim-Oderbruch beauftragt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

4.            Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB ist vom Amt Barnim-Oderbruch durchzuführen.

5.            Der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB).