Beschluss: Beschlussempfehlung

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:

 

1.         Der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin vom 29.06.2006 wird aufgehoben. Das diesbezügliche Bauleitplanverfahren wird eingestellt.

 

2.         Für das Gebiet östlich der Karl-Marx-Straße und südlich der Hauptstraße (Landesstraße L 34), das im wesentlichen das Anlagengelände der Geflügelschlachterei sowie angrenzende Flächen umfasst, soll der Bebauungsplan „Industriegebiet Neutrebbin Hauptstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.

 

Ziel des Bebauungsplanes soll sein, das Anlagengelände als Industriegebiet (§ 9 Baunutzungsverordnung) festzusetzen, um damit die derzeitige Nutzung unter Einschluss angemessener Erweiterungsmöglichkeiten planungsrechtlich zu sichern. Das umgrenzende Gebiet soll als Mischgebiet (§ 6 Baunutzungsverordnung) festgesetzt werden. Die immissionsschutzrechtliche Situation soll durch Festsetzung von konkreten Geruchsemissions- und Lärmimmissionswerten bewältigt werden.

 

Das Plangebiet ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

 

3.         Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit in geeigneter Form sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

4.         Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).