Sitzung: 10.09.2009 Hauptausschuss der Gemeinde Neutrebbin
Beschluss: Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Neutrebbin beschließt:
1. Der
Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin vom
29.06.2006 wird aufgehoben. Das diesbezügliche Bauleitplanverfahren wird
eingestellt.
2. Für das
Gebiet östlich der Karl-Marx-Straße und südlich der Hauptstraße (Landesstraße L
34), das im wesentlichen das Anlagengelände der Geflügelschlachterei sowie
angrenzende Flächen umfasst, soll der Bebauungsplan „Industriegebiet Neutrebbin
Hauptstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.
Ziel
des Bebauungsplanes soll sein, das Anlagengelände als Industriegebiet (§ 9
Baunutzungsverordnung) festzusetzen, um damit die derzeitige Nutzung unter
Einschluss angemessener Erweiterungsmöglichkeiten planungsrechtlich zu sichern.
Das umgrenzende Gebiet soll als Mischgebiet (§ 6 Baunutzungsverordnung)
festgesetzt werden. Die immissionsschutzrechtliche Situation soll durch
Festsetzung von konkreten Geruchsemissions- und Lärmimmissionswerten bewältigt
werden.
Das
Plangebiet ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
3. Das Amt
Barnim-Oderbruch wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die erforderliche
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit in geeigneter Form sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
4. Der
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen
(§ 2 Abs. 1 BauGB).