Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt die Satzung
der Gemeinde Reichenow-Möglin über die Sondernutzung an Ortsstraßen und
Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) in der anhängenden Fassung. Die
Sondernutzungssatzung ist untrennbarer Teil des Beschlusses. Der Amtsdirektor
des Amtes Barnim-Oderbruch wird mit der öffentlichen Bekanntmachung beauftragt.
Produkt: Allgemeine
Ordnungsangelegenheiten
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Häufig sind
Nutzungen des öffentlichen Straßenraumes zu beobachten, die über den
Gemeingebrauch (gehen, fahren, vorübergehender Aufenthalt) hinausgehen. Als
Beispiele sind Lagerungen von Baustoffen, Aufstellung von Abfallcontainern,
Verkaufswagen, Werbeaufsteller und Altkleider-Sammelcontainer genannt. Um diese
Nutzungen zu ordnen, Fristen zu setzen und die Verantwortlichen zu erfassen,
ist eine Sondernutzungssatzung notwendig. Die Sondernutzung ist in § 18
Brandenburgisches Straßengesetz geregelt.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
|
Anlagen: Sondernutzungssatzung