Betreff
Beratung und Beschlussfassung zu einer Sondernutzungssatzung
Vorlage
S-BOA/589/20-06
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt die Satzung der Gemeinde Reichenow-Möglin über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) in der anhängenden Fassung. Die Sondernutzungssatzung ist untrennbarer Teil des Beschlusses. Der Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch wird mit der öffentlichen Bekanntmachung beauftragt.

Produkt:         Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Einreicher:     Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Häufig sind Nutzungen des öffentlichen Straßenraumes zu beobachten, die über den Gemeingebrauch (gehen, fahren, vorübergehender Aufenthalt) hinausgehen. Als Beispiele sind Lagerungen von Baustoffen, Aufstellung von Abfallcontainern, Verkaufswagen, Werbeaufsteller und Altkleider-Sammelcontainer genannt. Um diese Nutzungen zu ordnen, Fristen zu setzen und die Verantwortlichen zu erfassen, ist eine Sondernutzungssatzung notwendig. Die Sondernutzung ist in § 18 Brandenburgisches Straßengesetz geregelt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                     Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:            Nein


                       

                       

 

Anlagen: Sondernutzungssatzung