Beschlussempfehlung:
Der Amtsausschuss des Amtes Barnim-Oderbruch beschließt
die außerplanmäßige Ausgabe und Verwendung der Projektförderung DigitalPakt
mobile Endgeräte Teil II im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 52.800,00 € im
Bereich der Grundschulen und Oberschule.
Produkt: 21100/
21600 Schulen
Einreicher: Frau
Wagner
Sachverhalt und Begründung:
Am 22.01.2021 wurde eine Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024 (Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II – RL AusProEnd II) bekanntgegeben. Mit dem Erlass dieser Richtlinie wird die Unterstützung der Schulen bezweckt, um in der Zeit des Corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebs einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern den digitalen Unterricht zu Hause mit mobilen Endgeräten zu ermöglichen. Damit wird der durch die Schulen festgestellte besondere Bedarf der sozialen Ungleichgewichte, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden, ausgeglichen.
Die Antragsfrist am 26.02.2021 wurde eingehalten. Der Zuwendungsbescheid ist für den Bewilligungszeitraum 23.02.2021 bis 31.12.2021 mit einer Zuwendung in Höhe von 48.000,00 € 90 % Förderung an das Amt Barnim-Oderbruch erlassen worden. Ein Eigenanteil in Höhe von 10 % (4.800,00 €) muss das Amt Barnim-Oderbruch selbst tragen.
Die Gesamtförderung wurde auf Grund der Kinderzahlen wie folgt aufgeteilt:
Schulen |
90
% Förderung |
10
% Eigenanteil |
Gesamt |
21100.00 Grundschule Altreetz |
12.000,00 € |
1.162,79 € |
13.162,79 € |
21100.01 Grundschule Prötzel |
12.000,00 € |
1.237,21 € |
13.237,21 € |
21100.02 Grundschule Neutrebbin |
14.511,63 € |
1.451,16 € |
15.962,79 € |
21600.00 Oberschule Neutrebbin |
9.488,37 € |
948,84 € |
10.437,21 € |
48.000,00 € 4.800,00 € 52.800,00
€
Diese Einnahme und Ausgabe war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht bekannt. Insofern bedarf es des Beschlusses des Amtsausschusses die außerplanmäßige Ausgabe mit Fördermitteln und dem bereitgestellten Eigenanteil zu tätigen.
Die Deckung des Eigenanteils erfolgt zum Teil (2.400 €) über die Deckungsreserve KT 6120000 SK 096161 und zum anderen Teil (2.400 €) über den KT 1110103 SK 082101. Die Einnahmen werden im Sachkonto 231121 des jeweiligen Kostenträgers der o.g. Schulen verbucht.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen:
keine