Sachverhalt und Begründung:
Eilentscheidung
über die überplanmäßigen
Ausgaben im Produkt 12601 Feuerwehrhäuser in der Investition 21-FG01-11,
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Alttrebbin
Der Amtsdirektor des Amtes Barnim – Oderbruch, Herr Karsten Birkholz, die stellvertretene Amtsdirektorin, Frau Sylvia Borkert und der Amtsausschussvorsitzende, Herr Michael Rubin, haben folgende Eilentscheidung getroffen:
Das Feuerwehrgerätehaus Alttrebbin soll um einen Versammlungsraum mit Teeküche und sanitäre Anlagen erweitert werden. Für den ca. 50 m² großen Bau liegt die Baugenehmigung seit dem 31.08.2022 vor.
Die Investition 21-FG01-11 ist unter Berücksichtigung der Haushaltsreste aus 2021 und 2022 mit einem Gesamtansatz von 266.970,17 € ausgestattet. Entsprechend der untenstehenden Aufstellung betragen die Gesamtprojektkosten 294.570,66 €. Es besteht ein Fehlbetrag von 27.600,49 €.
Aus der Investition 19-FG12-36 Feuerwehrgerätehaus Sternebeck, Planung und Bau ist vom Haushaltsansatz 2023 50.000,00 € zur Deckung des Fehlbetrages die Summe von 40.000,00 € in die Investition 21-FG01-11 zu übertragen. Die Übertragung ist möglich, da für das beabsichtigte Baugrundstück mit einer einfachen Erweiterung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des Ortsteils Sternebeck anstelle des geplanten Bebauungsplans Baurecht für ein geplantes Feuerwehrgerätehaus zu schaffen wäre. Hierdurch sind Einsparungen beim Planungshonorar von 40.000,00 € möglich.
Die erforderlichen Bauleistungen für Investition 21-FG01-11 wurden öffentlich ausgeschrieben. Nach Auswertung der Angebote sind Baukosten in Höhe von 244.570,66 € zu tragen. Für die planerische Baubetreuung sind 50.000,00 € Honorare bereit zu stellen. Demnach sind folgende Gesamtprojektkosten abzusichern: 294.570,66 €
Im Haushalt 2023 besteht für die Investition ein Ansatz von: 118.000,00 €
Als Haushaltsrest aus 2022 wurden übertragen: 61.995,28 €
Als Haushaltsrest aus 2021 wurden übertragen: 86.974,89 €
Aus der Investition 19-FG12-36 werden übertragen: 40.000,00 €
Dadurch können bereitgestellt werden: 306.970,17 €
Die Beauftragung der Bauleistungen ist dadurch möglich.
Eine Einbeziehung des Amtsausschusses ist gemäß der Wertgrenze aus § 5 Nr. 3 Haushaltssatzung des Amtes Barnim-Oderbruch von 2023 grundsätzlich erforderlich, da der Ausgabenansatz der Investition 21-FG01-11 sich um mehr als 10.000,00 € erhöht.
Eine reguläre Beschlussfassung ist aus terminlichen Gründen nicht möglich. Die Bindefrist der Angebote über die Bauleistungen endet am 22.02.2023. Eine Aufhebung und erneute Ausschreibung verspricht kein wirtschaftlicheres Ergebnis. Der Amtsausschuss kommt erst am 07.03.2022 wieder zusammen.
Die Eilentscheidung ist notwendig, um innerhalb der ausgeschriebenen Bindefrist die Aufträge für die Bauleistungen erteilen zu können.
Wriezen, 15.02.2023
Karsten Birkholz Sylvia Borkert Michael Rubin
Amtsdirektor stellv. Amtsdirektorin Amtsausschussvorsitzender
Die Eilentscheidung wurde am
………………………….. durch den Amtsausschuss Barnim-Oderbruch bestätigt.
Anlagen: Eilentscheidung vom 15.02.23