Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin
beschließt:
- Der
Planentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Neutrebbin wird in der
vorliegenden Fassung vom Juni 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung
einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der
Entwurf der 11. Änderung des
Flächennutzungsplans mit der Begründung und Umweltbericht
einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die
beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu
benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine
Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
- Gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Enreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin hat in öffentlicher Sitzung am
31.03.2022 die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Neutrebbin beschlossen.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im
Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die
bisher vorliegenden Stellungnahmen wurden bei der Erstellung der
Flächennutzungsplanänderung mit Stand Juni 2023 (Anlage 1) berücksichtigt.
Gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans
einschließlich der Begründung mit Umweltbericht einschließlich der
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich
auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Ort
und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich
bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der
Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung
unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung
mit Nachbargemeinden
§ 3 Abs. 2 BauGB - öffentliche
Auslegung
§ 4 Abs. 2 BauGB - Beteiligung
der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf
der 11. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Planzeichnung,
Begründung und Umweltbericht (Stand Juni 2023)