Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt die als untrennbarer Bestandteil dieses Beschlusses beigefügte und mit der Anlage 1 bezeichnete „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für abgeschlossene straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Neulewin“ vom 26.10.2005 und erhebt diese zur Satzung.