Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt:

1.       Der Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans der Gemeinde Prötzel „Photovoltaik-Projekt Gut Prädikow“. Der räumliche Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 128 ha umfasst die Gesamtfläche des Flurstücks 215 der Flur 20 und die Gesamtflächen der Flurstücke 81, 82 und 83 der Flur 21, Gemarkung Prötzel.

Ziel der Planaufstellung ist die Bauplanungsrechtliche Zulassungsfähigkeit und Zulassung des Baus und Betriebes von

·         Photovoltaikfreiflächenanlagen

·         Anlagen zur Speicherung der elektrischen Energie bzw. Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung und Transformatorenanlagen

·         technische Nebenanlagen sowie notwendige Infrastruktur (insbesondere Wege)

·         die Regelungen von ökologischen Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet.

Es soll ein Sonstiges Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage“ gem. § 11 BauNVO festgesetzt werden.

Die Erschließung erfolgt ausgehend der Straße Ihlower Weg.

2.       Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfoderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt warden.

3.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).