Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt:

 

     1.    Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger              öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit

            gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend                                 den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage)   beschlossen.

     2.      Die Öffentlichkeit sowie die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und           Privatpersonen, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben              haben, sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

 

     3.      Die Außenbereichssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Neuküstrinchen,     bewohnter Gemeindeteil Neuranft wird in der vorliegenden Fassung, mit Stand: März 2022, als Satzung beschlossen.

                Die Begründung und die Planzeichnung werden gebilligt.

 

     4.      Die Außenbereichssatzung für die Gemeinde Oderaue, Ortsteil Neuküstrinchen,              bewohnter Gemeindeteil Neuranft, ist auszufertigen.