Sitzung: 30.03.2023 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: S-BOA/211/23-Nt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin
beschließt:
- Der
Planentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Neutrebbin wird in der
vorliegenden Fassung vom März 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung
einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der
Entwurf der 11. Änderung des
Flächennutzungsplans mit der Begründung und Umweltbericht
einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die
beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu
benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine
Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
- Gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.