Beschluss:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschliesst:
1. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB bzw, der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage) beschlossen.
2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.
3. Die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neulewin, Ortsteil Neulewin, Gemeindeteile Karlsbiese, Kerstenbruch und Karlshof wird in der vorliegenden Fassung, mit Stand März 2023, als Satzung beschlossen. Die Begründung und die Planzeichnung werden gebilligt.
4. Die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Gemeinde Neulewin, Ortsteil Neulewin, Gemeindeteile Karlsbiese, Kerstenbruch und Karlshof, ist auszufertigen.