Betreff
Bestätigung des Verfahrens zur Unterstützung der Schüler der Oderbruch-Oberschule-Neutrebbin
Vorlage
HA/007/2005-AA
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Amtsausschuß des Amtes Barnim-Oderbruch  beschließt das Verfahren zur Unterstützung der Schüler der Oderbruch-Oberschule-Neutrebbin.

Das Verfahren bildet einen festen Bestandteil des Beschlusses.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Amtsausschuß des Amtes Barnim-Oderbruch hat am  20.09.2005 mit der Nachtragssatzung des Amtes Barnim-Oderbruch beschlossen, auf Antrag der Eltern der Schüler, die mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 in der Oberschule in Neutrebbin die 7. Klasse begonnen haben, eine finanzielle einmalige Unterstützung zu gewähren. Für die Auszahlung sollte jeweils das gleiche Verfahren angewendet werden.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                         Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:      Ja…………………

                                                                                                           

 

 

 

 

 

 

Amt Barnim-Oderbruch                                               -, den 25.08.05

Hauptamt

 

 

 

 

 

Verfahren zur Unterstützung der Schüler der Oderbruch-Oberschule-Neutrebbin

 

Verfahren:

Diese Unterstützung wird an Schüler der 7. Klassen der Oderbruch- Oberschule Neutrebbin in Höhe von 100,- € für das diesjährige „Laptop-Projekt“ der Schule nach folgendem Verfahren gewährt.

 

  1. Anträge auf die finanzielle Unterstützung sind durch die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten bis zum 10.10.2005 an das Amt Barnim-Oderbruch unter Verwendung des entsprechenden Formulars zu stellen.
  2. Anträge, die nach dem unter Ziffer 1 genannten Termin eingehen, gelten als verfristet und werden nicht mehr berücksichtigt.
  3. Die finanzielle Unterstützung wird durch das Amt Barnim-Oderbruch bis zum 31.10.2005 ausgezahlt.
  4. Vor der Auszahlung wird eine Prüfung durch das Amt ausschließlich zur Beschulung des Kindes durchgeführt.
  5. Es werden Zahlungen mit dem o. g. Stichtag vorgenommen. Ansprüche von Schülern, die aus bisher unbekannten Gründen, später in die Oderbruch-Oberschule-Neutrebbin eingeschult werden, können nicht berücksichtigt werden.
  6. Rückforderungen von gewährter Unterstützung beim vorzeitigen Verlassen der Schule durch Wegzug o. ähnliches werden durch das Amt nicht erhoben.
  7. Ein Rechtsanspruch für diese finanzielle Unterstützung besteht nicht.

 

 

Wriezen, den

 

 

 

Ehling

Amtsdirektor