Beschlussempfehlung:
Der Amtsausschuß des Amtes Barnim-Oderbruch beschließt das Verfahren zur Unterstützung der
Schüler der Oderbruch-Oberschule-Neutrebbin.
Das Verfahren bildet einen festen Bestandteil des
Beschlusses.
Sachverhalt und Begründung:
Der Amtsausschuß des Amtes Barnim-Oderbruch hat am 20.09.2005 mit der Nachtragssatzung des Amtes
Barnim-Oderbruch beschlossen, auf Antrag der Eltern der Schüler, die mit Beginn
des Schuljahres 2005/2006 in der Oberschule in Neutrebbin die 7. Klasse
begonnen haben, eine finanzielle einmalige Unterstützung zu gewähren. Für die
Auszahlung sollte jeweils das gleiche Verfahren angewendet werden.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja…………………
Amt Barnim-Oderbruch -, den 25.08.05
Hauptamt
Verfahren zur
Unterstützung der Schüler der Oderbruch-Oberschule-Neutrebbin
Verfahren:
Diese Unterstützung wird an Schüler der 7. Klassen der
Oderbruch- Oberschule Neutrebbin in Höhe von 100,- € für das diesjährige
„Laptop-Projekt“ der Schule nach folgendem Verfahren gewährt.
- Anträge
auf die finanzielle Unterstützung sind durch die Eltern bzw.
Personensorgeberechtigten bis zum 10.10.2005 an das Amt Barnim-Oderbruch
unter Verwendung des entsprechenden Formulars zu stellen.
- Anträge,
die nach dem unter Ziffer 1 genannten Termin eingehen, gelten als
verfristet und werden nicht mehr berücksichtigt.
- Die
finanzielle Unterstützung wird durch das Amt Barnim-Oderbruch bis zum
31.10.2005 ausgezahlt.
- Vor
der Auszahlung wird eine Prüfung durch das Amt ausschließlich zur
Beschulung des Kindes durchgeführt.
- Es
werden Zahlungen mit dem o. g. Stichtag vorgenommen. Ansprüche von
Schülern, die aus bisher unbekannten Gründen, später in die
Oderbruch-Oberschule-Neutrebbin eingeschult werden, können nicht
berücksichtigt werden.
- Rückforderungen
von gewährter Unterstützung beim vorzeitigen Verlassen der Schule durch
Wegzug o. ähnliches werden durch das Amt nicht erhoben.
- Ein
Rechtsanspruch für diese finanzielle Unterstützung besteht nicht.
Wriezen, den
Ehling
Amtsdirektor