Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt die
Benutzungssatzung über die Fremdnutzung der Räumlichkeiten der Gemeindehäuser
der Gemeinde Reichenow-Möglin, OT Möglin, OT Reichenow und OT Herzhorn. Die
Satzung bildet einen untrennbaren Bestandteil dieses Beschlusses.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der mehrfachen Änderung der Gemeindeordnung ist es
notwendig, das Ortsrecht der Gemeinde entsprechend anzupassen. Dazu zählt auch
die Überarbeitung der Benutzungsatzung über die Fremdnutzung der Räumlichkeiten
der Gemeindehäuser in den einzelnen Ortsteilen der Gemeinde.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
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Anlagen:
Benutzungssatzung über die Fremdnutzung der Räumlichkeiten
der Gemeindehäuser der Gemeinde Reichenow-Möglin, OT Möglin, OT Reichenow und
OT Herzhorn