Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt entsprechend § 93 (3) GO für das Land Brandenburg die geprüfte Jahresrechnung 2003 des OT. Neulewin der Gemeinde
Neulewin und die Entlastung des Amtsdirektors für das
Haushaltsjahr 2003.
Sachverhalt und Begründung:
Die Feststellung der Jahresrechnung erfolgte am 02.03.2004.
Die Jahresrechnung 2003 des OT. Neulewin wurde von der GV am 22.09.2004 zur Kenntnis genommen.
Die Ergebnisse der Jahresrechnung sind im Bericht des gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes der Städte Wriezen, Bad Freienwalde (Oder) sowie der Ämter Barnim-Oderbruch und Falkenberg-Höhe vom 27.01.2005 geprüft und festgestellt worden.
Zu Beanstandungen wurde von den Fachämtern Stellung genommen.
Mögliche Berichtigungen erfolgten.
Im vorliegendem Prüfungsbericht sind die aus der Sicht des Rechnungsprüfungsamtes notwendigen Bemerkungen und Hinweise enthalten.
Sie
stehen von ihrer Bedeutung her einer Entlastung des Amtsdirektors nicht
entgegen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein
im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein
Anlagenverzeichnis: