Betreff
überplanmäßige Ausgabe Kosten Winterdienst
Vorlage
BV/123/2006-04
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt, die überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 01/6300/5400 (Winterdienst) in Höhe von 13.000,00 €.

Die Gesamtermächtigung beträgt somit 18.000,00 €.

Die Mehrausgabe wird durch Rücklagemittel beim Jahresausgleich gedeckt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Für die Durchführung des Winterdienstes sind im Haushaltsplan der Gemeinde in diesem

Jahr nur 5.000,00 € eingeplant worden, da dieser größtenteils vom Gemeindearbeiter durch-

geführt werden sollte.

Da dies auf Grund von Krankheit bzw. auch starker Schneefälle nicht möglich war, musste

eine Firma beauftragt werden.

 

Zum Stand 08.03.2006 sind Rechnungen in Höhe 7.595,22 € bezahlt worden (einschließlich Dezember 2005, da Rechnungen erst im Januar 2006 eingingen)  und es liegen noch Rechnungen in Höhe von 1.516,35  € zur Bezahlung vor (Fa. Preuß, Febr. 2006).

 

Dies sind insgesamt 9.111,57 € und die derzeitige überplanmäßige Ausgabe beträgt somit 4.111,57 €.

Für die Überschreitung des Planansatzes über die festgelegte Größe von 3.000,00 € hinaus,

ist ein Beschluss der Gemeindevertretung zur Überziehung erforderlich.

 

Da der Monat März bei den abgerechneten Winterdienstkosten noch nicht enthalten ist,

die Ortsdurchfahrten der B167 (Vevais und Kunersdorf) noch nicht berechnet sind bzw. Ende 2006 voraussichtlich erneut Winterdienstkosten anfallen, sollte die Beschlussfassung für die überplanmäßige Ausgabe für 13.000,00 € erfolgen, da ansonsten wieder eine neue Beschlussfassung notwendig ist.

 

Zusammenstellung Ausgaben zum Stand 08.03.2006:

Kauf  Streusalz / Streusand:           921,37 €

Gemeindestraßen:                       6.436,87 €  (Abrechnung monatlich)

Ortsdurchfahrten Kreisstraßen:     236,98 €  (Abrechnung monatlich)

Ortsdurchfahrten B167           :  Abrechnung erfolgt nach Beendigung Winterperiode

                                                   (Rechnungslegung in der Regel im Juni )                                       

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                         Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:      Nein


                       

                       

 

Anlagen: