Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt
entsprechend § 93 (3) GO für das Land Brandenburg die geprüfte Jahresrechnung
2003 des OT. Güstebieser Loose der Gemeinde Neulewin und die Entlastung des
Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2003.
Sachverhalt und Begründung:
Die Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung erfolgte am 02.03.2004.
Die Jahresrechnung 2003 des OT. Güstebieser Loose wurde von der GV am 22.09.2004 zur Kenntnis genommen.
Die Ergebnisse der Jahresrechnung sind im Bericht des gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes der Städte Wriezen, Bad Freienwalde (Oder) sowie der Ämter
Barnim-Oderbruch und Falkenberg-Höhe vom 19.01.2005 geprüft und festgestellt worden.
Zu Beanstandungen wurde von den Fachämtern Stellung genommen.
Mögliche Berichtigungen erfolgten.
Im vorliegendem Prüfungsbericht sind die aus der Sicht des Rechnungsprüfungsamtes notwendigen Bemerkungen und Hinweise enthalten.
Sie
stehen von ihrer Bedeutung her einer Entlastung des Amtsdirektors nicht
entgegen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein
im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein
Anlagenverzeichnis:
Protokoll des RPA 2003
Berichtigungsprotokoll