Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt
den „Öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Verwendung der Mittel des § 13
Finanzausgleichgesetz“ mit dem Amt Barnim-Oderbruch.
Der Vertrag bildet einen untrennbaren Bestandteil des
Beschlusses.
Sachverhalt und Begründung:
Im Jahr 2004 endete das Gemeindefinanzierungsgesetz.
Das bedeutet, dass für amtseigene Gebäude beim Landkreis MOL über direkte Zuweisung
keine Mittel mehr für Instandsetzungen und Investitionen angemeldet werden können.
Ab 01.01.2005 erhalten die Gemeinden über § 13 des Brandenburgischen Finanzaus-gleichgesetzes (FAG) vom 29.06.2004 eine investive Schlüsselzuweisung.
Die Finanzierung der Instandsetzungen und Investitionen an amtseigenen Gebäuden und Einrichtungen sowie die Finanzierung von gemeindeübergreifenden Investitionen im Amtsgebiet sind nur realisierbar, wenn die Gemeinden finanzielle Mittel aus der investiven Schlüsselzuweisung zuzüglich zur allgemeinen Amtsumlage dafür bereitstellen
Der öffentlich-rechtliche Vertrag wurde im Amtsausschuss am 13.06.2005 beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
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Anlagen:
öffentlich-rechtlicher Vertrag