Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt gem. § 83 (3) Satz 2 GO für das Land Brandenburg das Investitionsprogramm 2005 bis 2009
zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2006.
Sachverhalt und Begründung:
Gem. § 83 (3) der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung-GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I S. 154), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.06.2005 (GVBl. I S. 210) ist als wesentlicher Bestandteil der Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustellen und von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
|