Betreff
Sperrung der Verbindungsstraße zwischen der Dorfstraße (L 34) und der Kapstraße
Vorlage
BV/018/2005-02
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt, dass die Verbindungsstraße zwischen der Dorfstraße ( L 34 )und der KAP Straße für den LKW Verkehr zu sperren ist.

Der LKW Verkehr kann über die KAP Straße bzw. über die Dorfstraße geleitet werden.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

Die Verbindungsstraße zwischen der Dorfstraße (L 34) und der KAP Straße ist für den LKW Verkehr zu sperren. Die Straßenbreite ist nicht für die erforderliche Breite, die für den LKW Verkehr erforderlich ist, ausgelegt. Durch den LKW Verkehr kommt es zu erheblichen Schäden an der Straße und dem Gehweg.

Es ist nicht erforderlich, dass die LKW die Verbindungsstraße nutzen müssen.

Die Umfahrung kann über die KAP Straße bzw. die Dorfstraße erfolgen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                         Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:      Nein