Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt die überplanmäßige
Ausgabe bei der Haushaltsstelle 02/8800/9400 – Sanierung und Instandsetzung
Außenhülle Wohnhaus Neulietzegöricke 43 – in Höhe von 3.100,00 €.
Die Gesamtermächtigung beträgt somit 29.900,00 €.
Die Mehrausgabe wird durch Mehreinnahmen an Fördermitteln
gedeckt.
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss-Nr. 29/2005 vom 27.07.2005 wurde die
Gesamtausgabe für diese Baumaßnahme um 4.800,00 € auf 26.800,00 € erhöht.
Im Zuge der Baumaßnahme wurde am Giebel, nach
Abschlagung des Außenputzes, ein starker Setzungsriss sichtbar. Das Angebot der
Dienstleistungsgesellschaft beinhaltete aber nur die Ausbesserung mittlerer
Schäden.
Das Nachtragsangebot für diese Leistung beträgt 269,12
€.
Des weiteren sollte bei der Bewilligungsstelle
angefragt werden, ob es aus Mitteln der Dorferneuerung in diesem Jahr noch
möglich ist, die Putzreparatur der Gefache mit dem erforderlichen Farbanstrich
auszuführen und die Balken im Fachwerk (jeweils Giebel und Vorderfront) zu
streichen.
Das Nachtragsangebot für diese Leistungen beträgt 2.264,32 €.
Im Sockelbereich muss der Putz ausgebessert werden und
ein neuer Anstrich ist erforderlich. Dies war im Vorfeld der
Fördermittelbeantragung nicht geplant.
Das Nachtragsangebot für diese Leistung beträgt 548,39
€.
Die Fördermittelstelle stimmte zu, dass diese
Leistungen mit ausgeführt und gefördert werden.
Die Finanzierung setzt sich dann wie folgt zusammen:
Gesamtkosten: 29.900,00 €
davon Fördermittel: 22.400,00 €
davon Eigenanteil (Ha-Ge-Ba): 7.500,00 €
Für die Überschreitung des Planansatzes über die in der
Haushaltssatzung festgelegte Größe von 3.000,00 € ist ein Beschluss der
Gemeindevertretung erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
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