Betreff
Beratung und Beschlussfassung zu einer Sondernutzungsgebührenordnung
Vorlage
S-BOA/590/20-06
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt die Satzung der Gemeinde Reichenow-Möglin über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Gemeinde Reichenow-Möglin (Sondernutzungsgebührenordnung) in der anhängenden Fassung. Die Sondernutzungsgebührenordnung ist untrennbarer Teil des Beschlusses. Der Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch wird mit der öffentlichen Bekanntmachung beauftragt.

 

Produkt:         Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Einreicher:     Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Häufig sind Nutzungen des öffentlichen Straßenraumes zu beobachten, die über den Gemeingebrauch (gehen, fahren, vorübergehender Aufenthalt) hinausgehen. Als Beispiele sind Lagerungen von Baustoffen, Aufstellung von Abfallcontainern, Verkaufswagen, Werbeaufsteller und Altkleider-Sammelcontainer genannt. Um für diese Nutzungen Gebühren erheben zu können, ist eine Sondernutzungsgebührenordnung notwendig. Die Gebühren tragen zum Erhalt der gemeindeeigenen Infrastruktur bei, die durch die Sondernutzung über den Gemeingebrauch hinaus beansprucht wird. Die Sondernutzung ist in § 18 Brandenburgisches Straßengesetz geregelt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                     Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:            Nein


                       

                       

 

Anlagen: Sondernutzungsgebührenordnung