Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt die Satzung
der Gemeinde Reichenow-Möglin über die Erhebung von Gebühren für die
Sondernutzung an Straßen in der Gemeinde Reichenow-Möglin (Sondernutzungsgebührenordnung)
in der anhängenden Fassung. Die Sondernutzungsgebührenordnung ist untrennbarer
Teil des Beschlusses. Der Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch wird mit der
öffentlichen Bekanntmachung beauftragt.
Produkt: Allgemeine
Ordnungsangelegenheiten
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Häufig sind
Nutzungen des öffentlichen Straßenraumes zu beobachten, die über den
Gemeingebrauch (gehen, fahren, vorübergehender Aufenthalt) hinausgehen. Als
Beispiele sind Lagerungen von Baustoffen, Aufstellung von Abfallcontainern,
Verkaufswagen, Werbeaufsteller und Altkleider-Sammelcontainer genannt. Um für diese
Nutzungen Gebühren erheben zu können, ist eine Sondernutzungsgebührenordnung
notwendig. Die Gebühren tragen zum Erhalt der gemeindeeigenen Infrastruktur bei,
die durch die Sondernutzung über den Gemeingebrauch hinaus beansprucht wird. Die
Sondernutzung ist in § 18 Brandenburgisches Straßengesetz geregelt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
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Anlagen: Sondernutzungsgebührenordnung