Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde Reichenow-Möglin billigt die vorgestellte
Vorplanung zur Sanierung des Schmiedepfuhls mit Teilabschnitten der Büchnitz.
Das Büro für Grün- und Freiflächenprojektierung Dipl.-Ing. Frank Nowak,
13086 Berlin wird mit den weiterführenden Planungsleistungen für die naturschutz-,
wasser- und abfallrechtliche Genehmigung sowie der Baugrunduntersuchung
beauftragt.
Das Amt Barnim-Oderbruch wird mit der Stellung eines
Fördermittelantrages beauftragt. Die Gemeinde Reichenow trägt im Fall der
Förderung die Folgekosten des geförderten Gegenstandes.
Produkt: Natur-
und Landschaftspflege
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeinde
Reichenow-Möglin hat sich mit der Einstellung von Haushaltsmitteln dazu
entschlossen, die Möglichkeit der Sanierung des Schmiedepfuhls und
Teilabschnitten der Büchnitz im OT Möglin prüfen zu lassen. Nach der öffentlichen
Ausschreibung der Planungsleistungen wurde das Büro für Grün- und
Freiflächenprojektierung Dipl.-Ing Frank Nowak, 13086 Berlin mit der Vorplanung
beauftragt. Es fand eine örtliche Bestandsaufnahme statt. Das Ingenieurbüro
stellt in der Sitzung die Ergebnisse und Sanierungsmöglichkeiten vor. Es werden
Kosten und Fördermöglichkeiten bekannt gegeben. Das Büro für Grün- und
Freiflächenprojektierung Dipl.-Ing Frank Nowak, 13086 Berlin ist nun mit den
Planungsleistungen für die naturschutz-, wasser- und abfallrechtliche
Genehmigung sowie der Baugrunduntersuchung zu beauftragen. Diese Leistungen
sind notwendig, um einen qualifizierten Fördermittelantrag stellen zu können.
Der Gesamtwert, der in 2020 abzurechnenden Planungsleistungen beträgt dann rund
7.700 €. Im Haushalt sind dafür 5.000 € geplant. Eine Deckung für den
Fehlbetrag kann die Finanzverwaltung aus Einsparungen an anderer Stelle oder
aus Mehreinnahmen festlegen.
Zur
Finanzierung der Sanierung sind Fördermittel notwendig. Das Amt
Barnim-Oderbruch ist mit der Stellung des Antrages zu beauftragen. Alle
Fördergeber verlangen die Bestätigung des Begünstigten (hier: Gemeinde
Reichenow-Möglin), dass die Folgekosten getragen werden. Damit wird
sichergestellt, dass der Fördergegenstand nachhaltig bewirtschaftet wird und
der Förderzweck langfristig gewährleistet ist. Im Fall der Seesanierung können
sich Folgekosten z.B. aus der Instandsetzung zerstörter Biberschutzmatten,
Verfüllung leerer Biberbauten, Nachplanieren von Böschungen oder der Bergung
umgestürzter Bäume ergeben. Diese Kosten könnten schon jetzt entstehen und
würden von der Gemeinde aus dem laufenden Haushalt getragen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
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