Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Sanierung des Schmiedepfuhls OT Möglin
Vorlage
S-BOA/591/20-06
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeinde Reichenow-Möglin billigt die vorgestellte Vorplanung zur Sanierung des Schmiedepfuhls mit Teilabschnitten der Büchnitz. Das Büro für Grün- und Freiflächenprojektierung Dipl.-Ing. Frank Nowak, 13086 Berlin wird mit den weiterführenden Planungsleistungen für die naturschutz-, wasser- und abfallrechtliche Genehmigung sowie der Baugrunduntersuchung beauftragt.

Das Amt Barnim-Oderbruch wird mit der Stellung eines Fördermittelantrages beauftragt. Die Gemeinde Reichenow trägt im Fall der Förderung die Folgekosten des geförderten Gegenstandes.

Produkt:         Natur- und Landschaftspflege

Einreicher:     Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Gemeinde Reichenow-Möglin hat sich mit der Einstellung von Haushaltsmitteln dazu entschlossen, die Möglichkeit der Sanierung des Schmiedepfuhls und Teilabschnitten der Büchnitz im OT Möglin prüfen zu lassen. Nach der öffentlichen Ausschreibung der Planungsleistungen wurde das Büro für Grün- und Freiflächenprojektierung Dipl.-Ing Frank Nowak, 13086 Berlin mit der Vorplanung beauftragt. Es fand eine örtliche Bestandsaufnahme statt. Das Ingenieurbüro stellt in der Sitzung die Ergebnisse und Sanierungsmöglichkeiten vor. Es werden Kosten und Fördermöglichkeiten bekannt gegeben. Das Büro für Grün- und Freiflächenprojektierung Dipl.-Ing Frank Nowak, 13086 Berlin ist nun mit den Planungsleistungen für die naturschutz-, wasser- und abfallrechtliche Genehmigung sowie der Baugrunduntersuchung zu beauftragen. Diese Leistungen sind notwendig, um einen qualifizierten Fördermittelantrag stellen zu können. Der Gesamtwert, der in 2020 abzurechnenden Planungsleistungen beträgt dann rund 7.700 €. Im Haushalt sind dafür 5.000 € geplant. Eine Deckung für den Fehlbetrag kann die Finanzverwaltung aus Einsparungen an anderer Stelle oder aus Mehreinnahmen festlegen.

Zur Finanzierung der Sanierung sind Fördermittel notwendig. Das Amt Barnim-Oderbruch ist mit der Stellung des Antrages zu beauftragen. Alle Fördergeber verlangen die Bestätigung des Begünstigten (hier: Gemeinde Reichenow-Möglin), dass die Folgekosten getragen werden. Damit wird sichergestellt, dass der Fördergegenstand nachhaltig bewirtschaftet wird und der Förderzweck langfristig gewährleistet ist. Im Fall der Seesanierung können sich Folgekosten z.B. aus der Instandsetzung zerstörter Biberschutzmatten, Verfüllung leerer Biberbauten, Nachplanieren von Böschungen oder der Bergung umgestürzter Bäume ergeben. Diese Kosten könnten schon jetzt entstehen und würden von der Gemeinde aus dem laufenden Haushalt getragen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                     Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:            Ja