Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Beteiligung an einem Gutachten zum Gewässersystem Sophienflies-Schermützelsee
Vorlage
S-BOA/713/20-05
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt, gemeinsam mit der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) und der Gemeinde Oberbarnim die Beantragung von Fördermitteln zur Erstellung eines Gutachtens zur Sanierung des Schermützelsees. In den Haushalt 2021/2022 sind für 2021 18.000 € für die Beteiligung an dem Gutachten sowie die vollständige Erstattung der Summe aus Fördermitteln zu planen.

 

Produkt:              Gewässer- und Deichverband

Einreicher:         Helge Suhr

 

 

 

Sachverhalt und Begründung

 

 

Der Schermützelsee ist als schützenswerter Klarwassersee ein europäisches Schutzgebiet im Natur- und Landschaftsschutz (FFH-Gebiet) und damit Teil des Natura-2000-Netzwerkes. Der aktuell in Arbeit befindliche FFH-Managementplan zeigt, dass der See durch Schadstoffeinträge (z.B. Phosphate) stark in seiner ökologischen Ausprägung gefährdet ist. Die Stadt Buckow (Märkische Schweiz) kann als Eigentümer des Sees einen Fördermittelantrag stellen.

 

Die Stadt Buckow (Märkische Schweiz) hat auf der Stadtverordnetenversammlung vom 19.08.2020 einstimmig den Beschluss gefasst, einen Antrag auf Fördermittel zu stellen, um die Wasserqualität des Sees zu verbessern und so den See zu erhalten. Die Gemeinde Oberbarnim hat diese Beschlussvorlage auf der Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung am 21.09.2020. Der Schermützelsee muss für dieses Förderprojekt als Ökosystem betrachtet werden, das im Zusammenspiel von Zulauf Sophienfließ, Uferzonen mit Einleitungen, Grundwasser und Seekörper zu sehen ist. Deshalb ist es erforderlich, dass alle in diesem Einflussgebiet liegenden Kommunen (Stadt Buckow (Märkische Schweiz), Gemeinde Oberbarnim und Gemeinde Prötzel) zusammenarbeiten.

 

Im 1. Schritt soll ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, welches den jetzigen Zustand des Schermützelsees genauer analysiert und konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Gesamtzustandes aufzeigt. Im 2. Schritt sollen die konkreten Maßnahmen aus dem Gutachten innerhalb eines weiteren Projektes umgesetzt werden.

 

Für das erste Projekt „Gutachten“ ist mit einem Gesamtvolumen von ca.   120.000 € zu rechnen, bei der ein Anteil von etwa 18.000 € auf die Gemeinde Prötzel entfällt.

 

Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens können zu 100% aus Mitteln der Richtlinie GewEntw / LWH gefördert werden.

 

Im Haushalt sind Aufwendungen und Erträge in Höhe von jeweils 18.000 € einzustellen.

Die Beantragung von Fördermitteln bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zur Förderung der naturnahen Entwicklung des Schermützelsees und von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes erfolgt seitens des Amtes Märkische Schweiz. Es wird seitens des Amtes Barnim-Oderbruch als förderlich für die geplanten Beantragungen der Fördermittel für den Kirchsee und die Stanitzseen angesehen, wenn das Gutachten aufzeigt, dass für das gesamte Gewässersystem eine Verbesserung angestrebt wird.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja