Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt die
überplanmäßige Ausgabe im Kostenträger 611.00.00, Sachkonto 537400 (Amtsumlage
inkl. Umlage § 24) i.H.v. 14.298,26 €. Die höheren Pflichtausgaben ergeben
werden gedeckt aus den Mehreinnahmen und Minderausgaben im Kostenträger
611.00.00, Sachkonto 401300 (Gewerbesteuer) und Sachkonto 537200 (Kreisumlage).
Sachverhalt und Begründung:
Für die Haushaltsplanung 2019/2020 wurde die Umlagegrundlage der
vorläufigen Mitteilung für das Haushaltsjahr 2019 verwendet. Durch den
endgültigen Bescheid für 2020 wurde eine höhere Umlagegrundlage festgelegt als
angenommen. Aufgrund der Umlagegrundlage wird die Amtsumlage erhoben.
Dementsprechend ändert sich der Gesamtaufwand gegenüber der Planung für 2020
und steigt deshalb um 14.298,26 €.
-
vorläufige
Umlagegrundlage lt. HH-Plan 2019/2020: 934.386 €
-
endgültige
Umlagegrundlage für 2020: 966.286 €
+31.900 €
-
Plan
2020 Amtsumlage inkl. Umlage § 24 415.600,00 €
-
Gesamtausgabebedürfnis
bis zum 31.12.20: 429.898,26 €
+14.298,26 €
Die Mehrausgabe ist eine Pflichtausgabe und wird gedeckt aus der
Ausgabeeinsparung bei der Kreisumlage in Höhe von 3.119,31 € (KT: 611.00.00,
SK: 537200) sowie aus Mehreinnahmen für Gewerbesteuern in Höhe von 11.178,95 €
(KT: 611.00.00, SK: 411110).
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |