Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur überplanmäßigen Ausgabe für die Kreis-, Amts- und Gewerbesteuerumlage 2020
Vorlage
S-HAFI/614/20-04
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf beschließt die überplanmäßige Ausgabe im Kostenträger 611.00.00, Sachkonto 537200 (Kreisumlage) i.H.v. 43.304,24 €, Sachkonto 537400 (Amtsumlage) i.H.v. 65.829,76 € und Sachonto 543100 (Gewerbesteuerumlage) i.H.v. 20.081,00 €. Die höheren Pflichtausgaben werden gedeckt aus den Mehreinnahmen im Kostenträger 611.00.00, Sachkonto 401300 (Gewerbesteuer).

 

Sachverhalt und Begründung:

Für die Haushaltsplanung 2019/2020 wurde die Umlagegrundlage der vorläufigen Mitteilung für das Haushaltsjahr 2019 verwendet. Durch den endgültigen Bescheid für 2020 wurde eine höhere Umlagegrundlage festgelegt als angenommen. Aufgrund der Umlagegrundlage wird die Amtsumlage erhoben. Dementsprechend ändert sich der Gesamtaufwand gegenüber der Planung für 2020 und steigt deshalb um 109.134 €.

 

-          vorläufige Umlagegrundlage lt. HH-Plan 2019/2020:          1.114.451 €

-          endgültige Umlagegrundlage für 2020:                                     1.269.836 €

                    155.385 €

 

-          Plan 2020 Kreisumlage                                                          465.900,00 €

-          Gesamtausgabebedürfnis bis zum 31.12.20:                                 509.204,24 €

        +43.304,24 €  

 

-          Plan 2020 Amtsumlage inkl. Umlage § 24                                      493.000,00 €

-          Gesamtausgabebedürfnis bis zum 31.12.20:                                 558.829,76 €

          +65.829,76 €

 

Durch höhere Gewerbesteuereinnahmen erhöht sich ebenso die daraus resultierende Gewerbesteuersteuerumlage.

 

-          Plan 2020 Gewerbesteuerumlage                                                           6.800,00 €

-          Gesamtausgabebedürfnis bis zum 31.12.20:                                   26.881,00 €

          +20.081,00 €

 

 

Die Mehrausgabe ist eine Pflichtausgabe und wird gedeckt aus Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuern (KT: 611.00.00, SK: 401300).

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein