Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf beschließt die
überplanmäßige Ausgabe im Kostenträger 611.00.00, Sachkonto 537200
(Kreisumlage) i.H.v. 43.304,24 €, Sachkonto 537400 (Amtsumlage) i.H.v.
65.829,76 € und Sachonto 543100 (Gewerbesteuerumlage) i.H.v. 20.081,00 €. Die
höheren Pflichtausgaben werden gedeckt aus den Mehreinnahmen im Kostenträger
611.00.00, Sachkonto 401300 (Gewerbesteuer).
Sachverhalt und Begründung:
Für die Haushaltsplanung 2019/2020 wurde die Umlagegrundlage der
vorläufigen Mitteilung für das Haushaltsjahr 2019 verwendet. Durch den
endgültigen Bescheid für 2020 wurde eine höhere Umlagegrundlage festgelegt als
angenommen. Aufgrund der Umlagegrundlage wird die Amtsumlage erhoben.
Dementsprechend ändert sich der Gesamtaufwand gegenüber der Planung für 2020
und steigt deshalb um 109.134 €.
-
vorläufige
Umlagegrundlage lt. HH-Plan 2019/2020: 1.114.451 €
-
endgültige
Umlagegrundlage für 2020: 1.269.836 €
155.385 €
-
Plan
2020 Kreisumlage 465.900,00 €
-
Gesamtausgabebedürfnis
bis zum 31.12.20: 509.204,24 €
+43.304,24 €
-
Plan
2020 Amtsumlage inkl. Umlage § 24 493.000,00 €
-
Gesamtausgabebedürfnis
bis zum 31.12.20: 558.829,76 €
+65.829,76 €
Durch höhere Gewerbesteuereinnahmen erhöht sich ebenso die daraus
resultierende Gewerbesteuersteuerumlage.
-
Plan
2020 Gewerbesteuerumlage 6.800,00 €
-
Gesamtausgabebedürfnis
bis zum 31.12.20: 26.881,00 €
+20.081,00 €
Die Mehrausgabe ist eine Pflichtausgabe und wird gedeckt aus
Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuern (KT: 611.00.00, SK: 401300).
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |