Betreff
Beratung und Beschlussfassung über eine Grundstücksangelegenheit
Vorlage
S-BOA/755/20-05
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeinevertretung Prötzel beschließt den Verkauf einer unbebauten Teilfläche des Grundstücks

 

Gemarkung Prötzel

Flur 18 – Flurstück 290 – 2059 m²            Verkaufsfläche ca. 760 m²           GBl. 736

 

an                          Amt Barnim-Oderbruch

 

zum Verkaufspreis lt. Verkehrswertgutachten. Sollte die Vermessung eine Mehr-/Mindermaß ergeben, so ist dieses auf der Basis lt. m²-Preis lt. Gutachten auszugleichen.

Das Grundstück befindet sich in Kommunaleigentum der Gemeinde. Die Entbehrlichkeit wird von der Gemeindevertretung Prötzel festgestellt. Alle Kosten, die in Verbindung mit dem Kaufvertrag stehen – einschließlich Vermessungskosten -, sind vom Erwerber zu tragen.

Der vorhandene Spielplatz ist auf Kosten des Erwerbers auf eine von der Gemeinde zu benennende Fläche umzusetzen, vorzugsweise ist das Flurstück 277 zu nutzen.

Eine Zufahrt zum Gemeindezentrum ist zu gewährleisten. 

 

 

Produkt: Allgem. Grundvermögen

Einreicher: Anette Baranski

 

Sachverhalt und Begründung:

Aufgrund des steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen der Kita Prötzel beabsichtigt das Amt Barnim-Oderbruch einen entsprechenden Erweiterungsbau. Hierzu ist die Übertragung einer Teilfläche des Flurstücks 290, Flur 18 in der Gemarkung Prötzel an das Amt Barnim-Oderbruch sinnvoll.

Im Rahmen einer Besprechung am 03. 11. 2020 wurden die diesbezüglichen Varianten und Überlegungen vorgestellt.

Mit dem nun skizzierten Grundstücksplan wurden mehrere Punkte für einen möglichen Erweitungsbau berücksichtigt.

Zum einen wurden Grenzen vorgeschlagen, die entweder drei Meter entfernt zu Bestandsgebäuden verlaufen (Südfassade). Oder es werden unmittelbar die Außenwände angenommen (Ostgiebel). Grund hierfür ist das sogenannte Abstandsflächenrecht der BbgBO sowie die Überlegung, einen Anbau/Zwischenbau ermöglich zu können. Zum anderen wurde ein Streifen von der Straße hin zum Gemeindezentrum belassen, um ein sogenanntes “gefangenes Grundstück” zu vermeiden. Eine Auf- bzw. Zufahrt zum Gemeindezentrum muss es gleichwohl geben. Als Grundlage der Übertragung sollte ein Verkehrswertgutachten dienen. Die Übertragung und Zahlung sollte jedoch nur dann erfolgen, wenn der Kita-Anbau umgesetzt wird.

 

Alternativ zum vorgeschlagenen Erwerb ließe sich auch unproblematisch eine Grundstücksübertragung mit einer Rückfallklausel für den Fall der Auflösung des Amtes oder der Nutzungsaufgabe beschließen.  

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Kartenauszug