Beschlussempfehlung:
Die
Gemeinevertretung Prötzel beschließt den Verkauf einer unbebauten Teilfläche
des Grundstücks
Gemarkung
Prötzel
Flur 18 –
Flurstück 290 – 2059 m² Verkaufsfläche
ca. 760 m² GBl. 736
an Amt Barnim-Oderbruch
zum
Verkaufspreis lt. Verkehrswertgutachten. Sollte die Vermessung eine
Mehr-/Mindermaß ergeben, so ist dieses auf der Basis lt. m²-Preis lt. Gutachten
auszugleichen.
Das
Grundstück befindet sich in Kommunaleigentum der Gemeinde. Die Entbehrlichkeit
wird von der Gemeindevertretung Prötzel festgestellt. Alle Kosten, die in
Verbindung mit dem Kaufvertrag stehen – einschließlich Vermessungskosten -,
sind vom Erwerber zu tragen.
Der
vorhandene Spielplatz ist auf Kosten des Erwerbers auf eine von der Gemeinde zu
benennende Fläche umzusetzen, vorzugsweise ist das Flurstück 277 zu nutzen.
Eine Zufahrt
zum Gemeindezentrum ist zu gewährleisten.
Produkt: Allgem. Grundvermögen
Einreicher: Anette Baranski
Sachverhalt und Begründung:
Aufgrund des
steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen der Kita Prötzel beabsichtigt das Amt
Barnim-Oderbruch einen entsprechenden Erweiterungsbau. Hierzu ist die Übertragung
einer Teilfläche des Flurstücks 290, Flur 18 in der Gemarkung Prötzel an das
Amt Barnim-Oderbruch sinnvoll.
Im Rahmen
einer Besprechung am 03. 11. 2020 wurden die diesbezüglichen Varianten und
Überlegungen vorgestellt.
Mit dem nun
skizzierten Grundstücksplan wurden mehrere Punkte für einen möglichen
Erweitungsbau berücksichtigt.
Zum einen
wurden Grenzen vorgeschlagen, die entweder drei Meter entfernt zu
Bestandsgebäuden verlaufen (Südfassade). Oder es werden unmittelbar die
Außenwände angenommen (Ostgiebel). Grund hierfür ist das sogenannte
Abstandsflächenrecht der BbgBO sowie die Überlegung, einen Anbau/Zwischenbau
ermöglich zu können. Zum anderen wurde ein Streifen von der Straße hin zum
Gemeindezentrum belassen, um ein sogenanntes “gefangenes Grundstück” zu
vermeiden. Eine Auf- bzw. Zufahrt zum Gemeindezentrum muss es gleichwohl geben.
Als Grundlage der Übertragung sollte ein Verkehrswertgutachten dienen. Die
Übertragung und Zahlung sollte jedoch nur dann erfolgen, wenn der Kita-Anbau
umgesetzt wird.
Alternativ zum vorgeschlagenen Erwerb ließe sich auch unproblematisch eine Grundstücksübertragung mit einer Rückfallklausel für den Fall der Auflösung des Amtes oder der Nutzungsaufgabe beschließen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Kartenauszug