Betreff
Beratung und Beschlussfassung über eine Grundstücksangelegenheit
Vorlage
S-BOA/756/20-05
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt im Zusammenhang mit der Errichtung einer Funkübertragungsstelle auf dem Flurstück 313, Flur 2, Gemarkung  Harnekop den Abschluss einer Vereinbarung mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH über ein Wegebenutzungs- und Leitungsrechtsvertrag sowie einer Abstandsfläche (Baulast) zulasten des kommunalen Flurstücks 316, Flur 2, Gemarkung Harnekop. 

Produkt: Allgem. Grundvermögen

Einreicher: Anette Baranski

 

Sachverhalt und Begründung:

Mit Beschluss vom 29. 04. 2019 hatte die Gemeinde für die Errichtung der Antennenanlage/Mobilfunkstation u. a. das Flurstück 313, Flur 2 in der Gemarkung Harnekop (nicht kommunal) vorgeschlagen.

Die DFMG beabsichtigt, auf diesem Flurstück eine Funkübertragungsstelle zu errichten. Um diesen Standort zu erreichen beantragt die DFMG den Abschluss eines Gestattungsvertrages über eine Wege- und Leitungsrecht mit der Gemeinde Prötzel. Betroffen ist hierbei das Flurstück 316, Flur 2, Gemarkung Harnekop. Weiterhin ist diese Flurstück auch im Rahmen der Abstandflächeneinhaltung betroffen, so dass die DFMG den Abschluss einer Vereinbarung zur Sicherung der Abstandsfläche  (Eintragung ins Baulastenverzeichnis) beantragt.

Die überarbeiteten Vereinbarungen lagen dem Amt erst am 05. 11. 20 vor. Die DFMG benötigt diese Vertragsabschlüsse unbedingt für die weitere Bearbeitung/Beantragung für die Errichtung. Aus diesem Grund wurde auf die Vorlage in den Ausschüssen verzichtet.  

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Vereinbarung – Abstandsfläche

Wegebenutzungs- u. Leitungsrechtsvertrag