Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt im Zusammenhang mit der Errichtung einer Funkübertragungsstelle auf dem Flurstück 313, Flur 2, Gemarkung Harnekop den Abschluss einer Vereinbarung mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH über ein Wegebenutzungs- und Leitungsrechtsvertrag sowie einer Abstandsfläche (Baulast) zulasten des kommunalen Flurstücks 316, Flur 2, Gemarkung Harnekop.
Produkt: Allgem. Grundvermögen
Einreicher: Anette Baranski
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss
vom 29. 04. 2019 hatte die Gemeinde für die Errichtung der
Antennenanlage/Mobilfunkstation u. a. das Flurstück 313, Flur 2 in der
Gemarkung Harnekop (nicht kommunal) vorgeschlagen.
Die DFMG
beabsichtigt, auf diesem Flurstück eine Funkübertragungsstelle zu errichten. Um
diesen Standort zu erreichen beantragt die DFMG den Abschluss eines
Gestattungsvertrages über eine Wege- und Leitungsrecht mit der Gemeinde
Prötzel. Betroffen ist hierbei das Flurstück 316, Flur 2, Gemarkung Harnekop.
Weiterhin ist diese Flurstück auch im Rahmen der Abstandflächeneinhaltung
betroffen, so dass die DFMG den Abschluss einer Vereinbarung zur Sicherung der
Abstandsfläche (Eintragung ins
Baulastenverzeichnis) beantragt.
Die
überarbeiteten Vereinbarungen lagen dem Amt erst am 05. 11. 20 vor. Die DFMG
benötigt diese Vertragsabschlüsse unbedingt für die weitere
Bearbeitung/Beantragung für die Errichtung. Aus diesem Grund wurde auf die
Vorlage in den Ausschüssen verzichtet.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Vereinbarung – Abstandsfläche
Wegebenutzungs- u. Leitungsrechtsvertrag