Beschlussempfehlung:
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue wählt
Herrn/Frau
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wohnhaft……………………………………………………………………….
zum/zur
Ortsvorsteher/In des Ortsteiles Altreetz der Gemeinde Oderaue. Die Wahl erfolgt
für den Rest der allgemeinen Wahlperiode.
Alternativ:
2. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt, die Aufgaben des
Ortsvorstehers des Ortsteiles Altreetz für die Dauer der Wahlperiode selbst
wahrzunehmen.
Einreicher: Sylvia Borkert
Produkt: 12100 Wahlen und Statistik
Sachverhalt und Begründung:
Gem. § 91 Abs. 2
BbgKWahlG wählt die Gemeindevertretung einen Ortsvorsteher für den Orteil
Altreetz der Gemeinde Oderaue, wenn der unmittelbar von den Bürgern gewählte
Ortsvorsteher vor Ablauf der Amtszeit aus dem Amt ausscheidet. Das trifft für
die Gemeinde Oderaue, OT Altreetz zu. Die Gemeindevertretung hatte sich
daraufhin in der Sitzung am 18.01.2021 mit der weiteren Vorgehensweise
beschäftigt und das entsprechende Wahlprozedere beschlossen.
Demnach war eine
Wahlbekanntmachung zu erlassen und potenzielle Kandidaten wurden damit
aufgefordert, sich als Kandidaten zu melden.
Bis zum heutigen
Tag wurden ……………………………. Wahlvorschläge eingereicht.
Die Kandidaten können
sich gern in der heutigen Sitzung vorstellen. Die Wahl erfolgt auf der
Grundlage des § 40 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Gem. § 91 Abs. 1
Satz 2 BbgKWahlG kann die Gemeindevertretung auch beschließen, dass die
Aufgaben des Ortsvorstehers für den Rest der Wahlperiode von ihr wahrgenommen
wird.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: keine