Betreff
Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteiles Altreetz der Gemeinde Oderaue
Vorlage
S-HAFI/657/20-01
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue wählt

 

Herrn/Frau …………………………………………………………………….

 

wohnhaft……………………………………………………………………….

 

zum/zur Ortsvorsteher/In des Ortsteiles Altreetz der Gemeinde Oderaue. Die Wahl erfolgt für den Rest der allgemeinen Wahlperiode.

 

Alternativ:

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt, die Aufgaben des Ortsvorstehers des Ortsteiles Altreetz für die Dauer der Wahlperiode selbst wahrzunehmen.

 

Einreicher: Sylvia Borkert

Produkt: 12100 Wahlen und Statistik

 

Sachverhalt und Begründung:

Gem. § 91 Abs. 2 BbgKWahlG wählt die Gemeindevertretung einen Ortsvorsteher für den Orteil Altreetz der Gemeinde Oderaue, wenn der unmittelbar von den Bürgern gewählte Ortsvorsteher vor Ablauf der Amtszeit aus dem Amt ausscheidet. Das trifft für die Gemeinde Oderaue, OT Altreetz zu. Die Gemeindevertretung hatte sich daraufhin in der Sitzung am 18.01.2021 mit der weiteren Vorgehensweise beschäftigt und das entsprechende Wahlprozedere beschlossen.

Demnach war eine Wahlbekanntmachung zu erlassen und potenzielle Kandidaten wurden damit aufgefordert, sich als Kandidaten zu melden.

 

Bis zum heutigen Tag wurden ……………………………. Wahlvorschläge eingereicht.

 

Die Kandidaten können sich gern in der heutigen Sitzung vorstellen. Die Wahl erfolgt auf der Grundlage des § 40 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

 

Gem. § 91 Abs. 1 Satz 2 BbgKWahlG kann die Gemeindevertretung auch beschließen, dass die Aufgaben des Ortsvorstehers für den Rest der Wahlperiode von ihr wahrgenommen wird.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen: keine