Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung
Reichenow-Möglin beschließt die als untrennbarer Bestandteil
dieses Beschlusses beigefügte und
mit der Anlage 1 bezeichnete „Satzung
über die
Erhebung von Beiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde
Reichenow-Möglin“
(Straßenbaubeitragssatzung) vom ………. 2005 und erhebt diese
zur Satzung.
Sachverhalt und Begründung:
Für die zukünftigen Baumaßnahmen in
der Gemeinde Reichenow-Möglin ist die Aufstellung einer Satzung über die
Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen notwendig.
Beiliegend erhalten Sie den Entwurf
zur vorab genannten Satzung.
Mit der Beschlussfassung und der
nachfolgenden öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt hat die Satzung
Bestandskraft.
Eine Genehmigung für die Satzung ist
nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
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Anlagen: Entwurf der Straßenbaubeitragssatzung