Betreff
Information zu einem Vertrag mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zum Winterdienst auf den Ortsdurchfahrten
Vorlage
I-BOA/768/20-Pr
Art
Informationsvorlage

Produkt:              Winterdienst

Einreicher:         Helge Suhr

 

 

Sachverhalt und Begründung:

Der Landesbetrieb Straßenwesen (LS) hatte den bestehenden Vertrag zur Durchführung des Winterdienstes auf den Ortsdurchfahrten der Landes- und Bundesstraßen 2020 gekündigt. Anfang Dezember 2020 wurde ein neues Vertragsangebot vorgelegt. Der Neuabschluss wurde nach Angabe des LS aus zwei Gründen notwendig:

  1. Es besteht die Möglichkeit, dass der Winterdienst umsatzsteuerpflichtig wird. Die rechtliche Prüfung seitens der Landesfinanzverwaltung dazu ist noch offen. In den Vertrag waren Bestimmungen dazu aufzunehmen, die eine Erhebung der Umsatzsteuer eventuell später ermöglichen.
  2. Es ist eine Erhöhung der Kostensätze um 5-10 % der Einzelleistungen vorzunehmen.

Der Winterdienst ist innerhalb der Ortslagen von den Gemeinden aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht durchzuführen. Auf Bundes- und Landesstraßen gelten dabei besondere Anforderungen, die die Gemeinden aufgrund ihrer technischen und personellen Ausstattung selbst nicht erfüllen können. Insofern stellt die Übertragung der Aufgabe an den LS die einzige belastbare Alternative dar.

Aus Gründen der Vereinfachung wurde ein zentraler Vertrag mit dem Amt Barnim-Oderbruch abgeschlossen.

 

 

 

Anlagen: Öffentlich-rechtlicher Vertrag Winterdienst