Produkt: Winterdienst
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Der Landesbetrieb
Straßenwesen (LS) hatte den bestehenden Vertrag zur Durchführung des
Winterdienstes auf den Ortsdurchfahrten der Landes- und Bundesstraßen 2020
gekündigt. Anfang Dezember 2020 wurde ein neues Vertragsangebot vorgelegt. Der
Neuabschluss wurde nach Angabe des LS aus zwei Gründen notwendig:
- Es
besteht die Möglichkeit, dass der Winterdienst umsatzsteuerpflichtig wird.
Die rechtliche Prüfung seitens der Landesfinanzverwaltung dazu ist noch
offen. In den Vertrag waren Bestimmungen dazu aufzunehmen, die eine
Erhebung der Umsatzsteuer eventuell später ermöglichen.
- Es ist
eine Erhöhung der Kostensätze um 5-10 % der Einzelleistungen vorzunehmen.
Der Winterdienst
ist innerhalb der Ortslagen von den Gemeinden aus Gründen der
Verkehrssicherungspflicht durchzuführen. Auf Bundes- und Landesstraßen gelten
dabei besondere Anforderungen, die die Gemeinden aufgrund ihrer technischen und
personellen Ausstattung selbst nicht erfüllen können. Insofern stellt die
Übertragung der Aufgabe an den LS die einzige belastbare Alternative dar.
Aus Gründen der
Vereinfachung wurde ein zentraler Vertrag mit dem Amt Barnim-Oderbruch
abgeschlossen.
Anlagen: Öffentlich-rechtlicher Vertrag Winterdienst