Beschlussempfehlung:
- Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt,
dass die Außenbereichssatzung für den bewohnten Gemeindeteil Neuranft, der
Gemeinde Oderaue, geändert werden soll.
- Der Aufstellungsabeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 2, Abs. 1 Baugesetzbuch).
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Für Neuranft
liegt eine Außenbereichssatzung aus dem Jahr 1993 vor.
Von Seiten der
Gemeindevertretung wurden für das Haushaltsjahr 2021 finanzielle Mittel zur
Änderung und Aktualisierung dieser Satzung eingestellt.
Mit dieser
Beschlussfassung ist beabsichtigt, das Verfahren für eine Satzungsänderung zu
beginnen.
Verfahrensablauf:
- Beschlussfassung
zur Änderung der Satzung für den Gemeindeteil Neuranft
- Einholung
von Angeboten für die Erstellung der Satzungsänderung
- Abstimmung
zum Entwurf
- Beschlussfassung
zum Entwurf
- öffentliche
Auslegung des Entwurfes und die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange
und Beschlussfassung zur Satzung durch die Gemeindevertretung – sofern kein 2. Entwurf erarbeitet werden mus.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: Außenbereichssatzung Neuranft, Stand: Juli 1993