Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Aufteilung geplanter Planungskosten für bauliche Maßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern
Vorlage
S-BOA/780/21-AA
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Amtsausschuss Barnim-Oderbruch beschließt die Aufteilung der in der Investition 19-GH12-36 geplanten 60.000 € Planungsmittel auf die Standorte der Feuerwehrgerätehäuser Sternebeck (KT 1260112), Neulietzegöricke (KT 1260109) und Alttrebbin (KT 1260101). Die konkrete Aufteilung übernimmt die Amtsverwaltung in Auswertung der Ausschreibungen der Planungsleistungen. Ziel ist es, die Vorhaben so schnell wie möglich zur Antragsreife für Förderanträge zu bringen.

Produkt:              Feuerwehrhäuser

Einreicher:         Helge Suhr

 

 

Sachverhalt und Begründung:

Im Amtshaushalt 2021 sind unter der Investition 19-GH12-36 für das Feuerwehrgerätehaus (FGH) Sternebeck 60.000 € Planungsmittel vorgesehen. Ursprünglich war entsprechend den Vorstellungen der Kameraden der FFw Sternebeck geplant, das bestehende Gebäude zu modernisieren und zu erweitern. Dieser Vorschlag fand jedoch nie die Zustimmung der Amtswehrführung sowie Teilen der Verwaltung und des Amtsausschusses. Auch im Gefahrenabwehrbedarfsplan (GAP) wird der jetzige Standort für nicht geeignet beurteilt. Im November 2020 teilte die FFw Sternebeck jedoch mit, dass mittlerweile doch ein Neubau den Vorzug erhielte. Der bevorzugte Standort wäre der alte Sportplatz in Sternebeck, Flurstück 1, Flur 4. Das Flurstück steht im Eigentum der Gemeinde Prötzel. Zudem befindet es sich im Außenbereich. Bauplanungsrecht ist über einen Bebauungsplan herzustellen. Insgesamt ist ein langer Planungsvorlauf bis zur Umsetzung zu erwarten.

Aktuell wurde seitens des Landes Brandenburg die Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Förderung des Aufbaus und des Erhalts der Feuerwehrinfrastruktur sowie der Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren (Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie) im November 2020 erlassen. Darin werden nur umsetzungsreife Vorhaben (vorliegende Baugenehmigung) gefördert. Eine Antragstellung 2021 erscheint daher unmöglich für das FGH Sternebeck.

Gemäß GAP besteht zudem dringender Investitionsbedarf in Neulietzegöricke. Dort verfügt die FFw neuerdings durch räumliche Umstrukturiereungen der Gemeinde Neulewin über das komplette FGH. Hier ist eine umfängliche, jedoch nicht baugenehmigungspflichtige Sanierung erforderlich.

Weiterhin ist in Alttrebbin am FGH eine Erweiterung durch einen Sanitärbereich zu schaffen. Hierfür ist eine Baugenehmigung zu erstellen.

Um 2021 noch einen Antrag gem. Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie auf den Weg bringen zu können empfiehlt es sich, die geplanten Mittel aus der Investition auf alle drei Vorhaben zu teilen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja