Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur entgeltlichen Übertragung einer Teilfläche des "Alten Sportplatzes" im OT Sternebeck an das Amt Barnim-Oderbruch zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses
Vorlage
S-BOA/785/21-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

1. Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt die Annahme des mit einem Feuerwehrgebäude bebauten Flurstückes 74, Flur 4, Gemarkung Sternebeck entschädigungslos im Zustand wie es steht und liegt. Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, werden vom Amt Barnim-Oderbruch übernommen.

2. Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt den Verkauf einer ca. 2.000 m² großen Teilfläche des Flurstückes 1, Flur 4 Gemarkung Sternebeck an das Amt Barnim-Oderbruch im Zustand wie es steht und liegt. Die Entbehrlichkeit wird von der Gemeindevertretung Prötzel festgestellt. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf, auch Vermessungskosten, werden vom Amt Barnim-Oderbruch übernommen.

Produkt:              Brand- und Katastrophenschutz

Einreicher:         Helge Suhr

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Das derzeitige Feuerwehrgerätehaus im OT Sternebeck (Flur 4, Flurstück 74, Größe 661 m²) ist hinsichtlich der Gebäudesubstanz beengt und die Garage für das Fahrzeug zu klein. Eine Neubebauung ist dort entsprechend den Richtlinien für Feuerwehrgerätehäuser nicht möglich. Dies zeigt auch der aktuelle Gefahrenabwehrbedarfsplan des Amtes Barnim-Oderbruch auf. Das Grundstück wurde 2019 unentgeltlich an das Amt Barnim-Oderbruch übertragen, da ursprünglich die Entwicklung dieses Standortes angedacht war. Da es nunmehr nicht mehr für die Zwecke des Brand- und Katastrophenschutzes benötigt wird, kann die Rückübertragung an die Gemeinde erfolgen.

Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Sternebeck bevorzugen als Standort für einen Neubau den „Alten Sportplatz“ (Flur 4, Flurstück 1, Teilfläche von ca. 2.000 m² der Gesamtfläche von 7.079 m²). Dieses Flurstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Prötzel. Die benötigte Teilfläche wäre dem Amt Barnim-Oderbruch zu übertragen. Der Wert ist über ein Verkehrswertgutachten zu ermitteln. Es befindet sich im Außenbereich. Für die Erwirkung des Bauplanungsrechtes ist dann das Amt Barnim-Oderbruch zuständig. Die genaue Größe der benötigten Teilfläche ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde, der Freiwilligen Feuerwehr und dem Amt Barnim-Oderbruch vor Ort abzustimmen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: Flurkartenausschnitt